FAQs – FRAGEN UND ANTWORTEN

An dieser Stelle erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Bei detailliertem Interesse bzw. weiteren Fragen erreichen Sie uns gerne über KONTAKT.

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist erst mit Anmietung einer unserer Wohnungen möglich.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft besteht die Pflicht zur Übernahme von mindestens drei Anteilen. Ein Geschäftsanteil beträgt 260,00 €. Zusätzlich zu erwerbende Pflichtanteile richten sich nach Wohnungsgröße und Ausstattung der Wohnung. Weiterhin ist ein Eintrittsgeld in Höhe von einmalig 130,00 € zu entrichten. Die Geschäftsanteile sowie das Eintrittsgeld müssen vor Mietbeginn eingezahlt sein. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Eine zusätzliche Kautionszahlung fällt nicht an.

Mit dem Freistellungsauftrag werden Kapitalerträge bis maximal 1000,00 € (Einzelpersonen) bzw. 2000,00 € (Ehepartner bei gemeinsamer steuerlicher Veranschlagung) nicht besteuert. Wird kein oder ein nicht ausreichender Freistellungsauftrag eingereicht, muss die Genossenschaft bei Ausschüttung der Dividende eine Kapitalertragssteuer abziehen und an das zuständige Finanzamt abführen.

Die Kündigungszeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung erfolgt ist. Die Rückzahlung des Geschäftsguthabens erfolgt, wenn der Jahresabschluss für das Ausscheidungsjahr aufgestellt und von der Mitgliederversammlung verabschiedet ist, das ist frühestens Ende Juni des auf das Ausscheidungsjahr folgende Jahr.

Über die Ausschüttung der Dividende und deren Höhe entscheiden die Mitglieder in der jährlichen Mitgliederversammlung neu. In den letzten Jahren wurde jeweils die maximale Dividende von 4 % des am 01.01. des betreffenden Jahres bestehenden Geschäftsguthabens ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt Mitte des Jahres nach der Mitgliederversammlung.

Mietverhältnis

Freie Wohnungen veröffentlichen wir auf unserer Homepage. Sollten Sie hier keine Angebote finden, stehen zurzeit leider keine freien Wohnungen zur Verfügung.

Wir werden Ihnen ab Mitte 2024 die Möglichkeit bieten, Ihren Suchauftrag bequem online auf unserer Internetseite zu hinterlegen. Wir bitten Sie um etwas Geduld und laden Sie ein, zu einem späteren Zeitpunkt auf unsere Internetseite vorbeizuschauen, um von dieser neuen Funktion Gebrauch zu machen und Ihren Suchauftrag vorzumerken.

Sollten Sie bereits Mieter unserer Genossenschaft sein und an einer anderen Wohnung innerhalb unseres Bestandes Interesse haben, werden wir Ihnen gern einen entsprechenden Bewerbungsbogen zusenden.

Für unsere Bestandswohnungen benötigen Sie keinen Wohnberechtigungsschein. Allerdings werden im Rahmen unseres Neubauprojektes Mannsfelder Straße in Köln Raderberg auch Wohnungen gebaut, für die ein WBS (Typ B) benötigt wird.

Falls Sie sich für eine Wohnung bewerben, können wir im Vorfeld leider nicht sagen, ob bzw. wann wir eine passende Wohnung zur Verfügung stellen können. Da die Nachfrage nach unseren Genossenschaftswohnungen sehr groß ist, ist voraussichtlich auch mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.

In der Regel kann der Dauernutzungsvertrag vom Mitglied oder seinen Bevollmächtigten bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich durch alle Vertragsparteien erfolgen. Die Kündigung des Wohnraums geschieht unabhängig von eine Kündigung der Mitgliedschaft. Diese muss bei Bedarf gleichfalls schriftlich erklärt werden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten einen Mangel/Schaden zu melden: Entweder Sie informieren uns telefonisch bzw. per E-Mail während unserer Servicezeiten oder nutzen das Online-Schadensformular zu jeder Zeit. Sofern es sich jedoch um einen Notfall handelt (z.B. Wasser tritt in größeren Mengen aus) und wir außerhalb unserer Servicezeiten (z.B. am Wochenende) nicht erreichbar sind, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Firmen, welche Sie unter dem Punkt Notdienste bzw. dem Aushang im Treppenhaus entnehmen.

Eine Mietbescheinigung kann schriftlich oder auch telefonisch angefordert werden. Eine Bescheinigung kann ausschließlich für unsere Vertragspartner und nicht für Mitbewohner oder Untermieter ausgestellt werden.

Die Änderung der Bankverbindung kann ausschließlich schriftlich -entweder per Brief oder per Email- erfolgen.

Eine Tierhaltung ist nicht grundsätzlich untersagt, allerdings müssen wir zum Wohle von Mensch und Tier auch Grenzen setzen und auf deren Einhaltung achten. Die Haltung von Kleintieren, z.B. Hamster, Meerschweinchen, Vögel ist grundsätzlich genehmigungsfrei, allerdings setzt dies eine artgerechte Haltung und daher auch eine Begrenzung bei der Anzahl voraus.

Für die Haltung von Katzen und Hunden ist die Erlaubnis der Genossenschaft einzuholen, wobei die „Kampfhunderassen“ im Wohnungsbestand verboten sind. Aufgrund verschiedener Voraussetzungen prüfen wir sorgfältig, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Wichtig dabei ist immer, dass die anderen Hausbewohner dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Unsere freifinanzierten Wohnungen werden in der Regel ohne Bodenbeläge angeboten, um jedem neuen Mieter bezüglich der Boden- und Wandgestaltung eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Allerdings ist für das Verlegen von Laminat- und Parkettoberboden eine Genehmigung bei der Genossenschaft einzuholen, bei der auf die sach- und fachgerechte Ausführung hingewiesen wird und außerdem für den Trittschallschutz ein spezielles Produkt vorgegeben wird, um die Schallübertragung so gering wie möglich zu halten.