Mitglieder unserer Genossenschaft können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen werden. Zur Zeit hat unsere Genossenschaft rund 1.300 Mitglieder. Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft erwirbt man durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand.

Mit der Aufnahme in die Genossenschaft verpflichtet sich jedes Mitglied, mindestens drei Geschäftsanteile zu zeichnen und die satzungsmäßigen Einzahlungen zu leisten.

Ein Geschäftsanteil beträgt zurzeit 260 Euro. Außerdem ist ein einmaliges Eintrittsgeld von 130 Euro zu entrichten. Auf das eingezahlte Geschäftsguthaben wird, soweit die Mitgliederversammlung dies beschließt, eine jährliche Dividende von maximal 4% vergütet.

Im Rahmen der Mitgliedschaft bietet unsere Genossenschaft aber noch weitere Aktivitäten für Jung und Alt, denn eine lebendige Genossenschaft lebt durch ihre Mitglieder – hier erfahren Sie mehr.