MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte.
Sie üben diese in Angelegenheiten der Genossenschaft gemeinschaftlich durch Beschlussfassung im Rahmen ihrer Teilnahme an der in der Regel jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung aus.
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft und jedes Mitglied hat bei den Abstimmungen nur eine Stimme. Ihre Beschlüsse sind von Vorstand und Aufsichtsrat umzusetzen.
Die Versammlung findet einmal im Jahr statt. Hierzu werden alle Genossenschaftsmitglieder mit der „Grundstein-Post” eingeladen.
Damit unser „Grundstein” aktiv und lebendig bleibt, ist es wünschens- und erstrebenswert, dass möglichst viele Mitglieder an dieser Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie fasst Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie zur Gewinnverwendung und zur Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Außerdem sind von der Versammlung jedes Jahr 1/3 des Aufsichtsrates neu zu wählen.
Weitere Informationen über die Genossenschaft enthält unsere Satzung.